Unabhängiges Informationsportal. Wissenschaftliche Modellrechnung nach Erik M. P. Widmark (1932) & P. E. Watson (1980).

Wissenschaftliche Formel nach Erik M. P. Widmark (1932)

Widmark-Formel & Promillerechner: Blutalkoholkonzentration (BAK) modellhaft berechnen

Ermitteln Sie Ihre theoretische Blutalkoholkonzentration und den modellhaften Abbauverlauf wissenschaftlich fundiert. Berechnung nach der klassischen Widmark-Formel (1932) sowie der verfeinerten Watson-Formel (1980) (Gesamtkörperwasser) unter Berücksichtigung von Resorptionsdefizit und individueller Abbaurate.

Auf den Punkt gebracht: Definition der Widmark-Formel

Die Widmark-Formel berechnet die theoretische maximale Blutalkoholkonzentration (BAK in ‰) nach der Gleichung c = A / (p · r). Dabei ist A die aufgenommene reine Alkoholmasse in Gramm, p das Körpergewicht in Kilogramm und r der Reduktionsfaktor (Männer ca. 0,70; Frauen ca. 0,60). Der biologische Abbauwert (β₆₀) liegt durchschnittlich bei ca. 0,10 bis 0,20 ‰ pro Stunde.

Wissenschaftliche Basis: Erik Widmark (1932) & Watson (1980)Aktuelle Rechtsnormen: StVG & StGBOrientierende Modellrechnung
Klassische Formel: c = A / (p · r)
Resorptionsdefizit 10 % – 30 % wählbar
Hypothetischer Abbauverlauf im Zeitstrahl
Abgleich mit StVG- & StGB-Grenzwerten
Formel & Variablen verstehen

Modellrechnung. Die individuelle Blutalkoholkonzentration unterliegt biologischen Schwankungen. Dieser Rechner begründet keine Fahrtauglichkeit.

Forensische GrundformelErik Widmark (1932)
Blutalkoholkonzentration (BAK)
c = A / (p · r)
c in ‰ (g/kg) • A in Gramm • p in kg • r Reduktionsfaktor
AAlkoholmasseVol (ml) × (Vol% / 100) × 0,8
pKörpergewichtMasse in kg
rReduktionsfaktor0,70 (♂) | 0,60 (♀) | Watson TBW
β₆₀Stündlicher Abbauca. 0,10 – 0,15 ‰ pro Stunde
Keine DatenspeicherungBerechnung rein im Browser
Wichtiger Sicherheits- & Modellhinweis:Dieser Rechner ist ein rein theoretisches Lehrmodell und keinesfalls geeignet, um Entscheidungen über das Führen von Fahrzeugen oder die rechtliche Fahrtüchtigkeit zu treffen. Fahren Sie niemals nach Alkoholkonsum!
Interaktiver Rechner nach Erik Widmark & Watson

Blutalkohol & Abbauverlauf kalkulieren

Geben Sie Ihre physiologischen Daten, konsumierte Getränke sowie Trinkdauer und verstrichene Zeit ein. Das Modell berechnet die theoretische Maximal-BAK und simuliert den hypothetischen Abbauverlauf.

1

Körperliche Kenndaten

80 kg
180 cm
35 Jahre
2

Konsumierte Getränke

Bier / Helles (0,5 l)5 Vol.-%
500 ml • 40.0 g reiner Alkohol gesamt
2
Reine Alkoholmasse (A):40.0 Gramm
3

Zeitraum & Abbaugeschwindigkeit

2 h
30 Min.4 Std.8 Std.12 Std.
1 h
Sofort (0h)6 Std.12 Std.24 Std.
0.15 ‰/h
0,10 ‰ (langsam)0,15 ‰ (Mittelwert)0,20 ‰ (zügig)
Zeitliche Modellannahme: Gesamtdauer seit Beginn: 3.0 h (2 h Konsum + 1 h seit Ende). Der Resorptionsgipfel wird modellmäßig ca. 30–60 Minuten nach Trinkende angenommen (bei voller Mahlzeit bis zu 120 Min.).
Modellrechnung-ErgebnisTheoretischer Wert
Geschätzte Rest-BAK (nach 3.0 h seit Trinkbeginn)
0.53
Theoretische Spitzen-BAK (c_max): 0.56
c(t) = 0.56(0.15 ‰/h × 0.25 h Abbauzeit)=0.53
Modellwert im Bereich der Regelsanktion nach § 24a StVG

Ab 0,50 ‰ (bzw. 0,25 mg/l AAK) liegt bei Kraftfahrzeugen eine Ordnungswidrigkeit vor (Regelsanktion ab 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot).

Kinetisches Zeitmodell & Resorptionsphase

Die Elimination folgt einer linearen Kinetik 0. Ordnung (0.15 ‰/h), setzt rechnerisch jedoch erst nach Erreichen des Resorptionsgipfels (2.75 h nach Trinkbeginn) ein. Vor dem Gipfel überwiegt die Resorption. Countdown-Angaben zur Fahrtüchtigkeit sind wissenschaftlich und rechtlich unhaltbar.

Formel-Zwischenschritte & Kinetik:
1. Reiner Alkohol gesamt (A):40 g
2. Resorptionsdefizit:-20 % (32 g eff.)
3. Reduktionsfaktor (r):0.709 (Watson-Modell)
4. Theoretische Spitzen-BAK (c_max):0.56
5. Zeitbezug ab Trinkbeginn:3.0 h (2 h Konsum + 1 h seit Ende)
6. Resorptionsgipfel (t_Gipfel):nach 2.75 h (Trinkende + 45 Min. Nachlauf)
7. Effektive Abbauzeit (t_Abbau,eff):0.25 h (seit Resorptionsgipfel)
8. Rechnerischer Abbau (Δc = β₆₀ · t_eff):-0.04 ‰ (0.25 h × 0.15 ‰/h)
9. Modellierte Rest-BAK c(t):0.53

Modellrechnung. Die tatsächliche Höhe hängt vom individuellen Nutzungsverhalten, Mageninhalt, individueller Enzymausstattung (ADH/ALDH) und weiteren biologischen Faktoren ab. Dieser Rechner ersetzt keine forensische Blutuntersuchung und begründet keine Fahrtauglichkeit.

Hypothetischer Modellverlauf (Orientierende Simulation)

c(t) = c_max − β₆₀ · t_Abbau,eff

Resorptionsgipfel c_max nach 2.75 h • Effektive lineare Abbauzeit: 0.25 h (seit Gipfel) • Abbaurate β₆₀: 0.15 ‰/h

1,1 ‰0,5 ‰0,3 ‰Modell: 0.530h (Beginn)Zeitlicher Abbauverlauf0,00 ‰ (Modellgrenze)
1,1 ‰ (§ 316 StGB)0,5 ‰ (§ 24a StVG)0,3 ‰ (Rel. Fahruntüchtigkeit)Modell-Status
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Biophysikalische Grundlagen

Wissenschaftliche Herleitung & Formelaufbau

Die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration (BAK) basiert auf den grundlegenden Arbeiten des schwedischen Chemikers Erik M. P. Widmark (1932) sowie den modernen Verfeinerungen nach Watson et al. (1980).

1932

Klassische Widmark-Formel

Erik Matteo Prochet Widmark veröffentlichte 1932 an der Universität Lund die Standardformel c = A / (p · r). Sie bildete die weltweite Grundlage für Gerichtsmedizin und Verkehrssicherheit.

0,8

Dichte des Ethanols (ρ)

Alkohol ist leichter als Wasser: Reines Ethanol besitzt bei Raumtemperatur eine Dichte von ca. 0,8 g/cm³ (0,789 g/ml). Daher entsprechen 500 ml 5 %iges Bier genau 20 Gramm reinem Alkohol.

TBW

Watson-Formel (1980)

P. E. Watson ersetzte den starren Reduktionsfaktor durch das reale Gesamtkörperwasser (Total Body Water), welches Alter, Größe und Gewicht einbezieht, da Fettgewebe kaum wasserlöslich ist.

Mathematischer Tiefgang

Die Variablen der Widmark-Formel im Detail

Um eine Blutalkoholkonzentration präzise zu ermitteln, werden vier biophysikalische Parameter miteinander verknüpft:

AAufgenommener Alkohol (Gramm)

Berechnung: A = V (ml) · (Vol.-% / 100) · 0,8 g/ml. Beispiel: 200 ml Wein mit 12 Vol.-% = 200 · 0,12 · 0,8 = 19,2 g Ethanol.

pKörpergewicht (kg)

Das Körpergewicht in Kilogramm bestimmt das grundlegende Lösungsvolumen. Da Alkohol hydrophil (wasserlöslich) und lipophob (fettunlöslich) ist, verteilt er sich primär in der wässrigen Körpermasse.

rReduktionsfaktor (Verteilungsfaktor)

Gibt den Anteil des Körpergewichts an, in dem sich der Alkohol verteilt. Männer besitzen im Schnitt ca. 60–70 % Wasseranteil (r ≈ 0,70), Frauen wegen eines höheren Fettgewebeanteils ca. 55–60 % (r ≈ 0,60).

β₆₀Eliminationsrate pro Stunde

Der menschliche Körper eliminiert Alkohol weitgehend linear (Kinetik 0. Ordnung) mit durchschnittlich 0,10 bis 0,20 ‰ pro Stunde. In der Rechtsmedizin wird zugunsten des Beschuldigten meist mit 0,10 ‰/h gerechnet.

Das Resorptionsdefizit (10 % bis 30 %)

Nicht das gesamte getrunkene Ethanol erreicht die Blutbahn. Ein messbarer Anteil wird bereits in der Magenschleimhaut und beim ersten Leberdurchlauf (First-Pass-Effekt) abgebaut oder unresorbiert ausgeschieden.Wichtig: Die Prozentwerte (10 %, 20 %, 30 %) sind empirische Schätzkorridore für Populationen, keine unveränderlichen individuellen Naturkonstanten.

  • Nüchterner Magen: ca. 10 % Defizit (rasche Magenpassage in das Duodenum).
  • Normale Mischkost: ca. 20 % Defizit (forensische Standardannahme).
  • Fett- / proteinreiche Nahrung: bis zu 30 % Defizit (verzögerte Magenentleerung).

Watson-Formel & Anwendungsgrenzen

Watson-Gleichung (1980):Ermittelt das Gesamtkörperwasser (TBW in Liter):
TBW_m = 2,447 - 0,09516·Alter + 0,1074·Größe(cm) + 0,3362·Gewicht(kg)
TBW_w = -2,097 + 0,1069·Größe(cm) + 0,2466·Gewicht(kg)
r = TBW / (0,8 · Gewicht) [0,8 = Wasseranteil im Blut]
Grenzen der Modellgültigkeit:Die Formeln basieren auf standardisierten Stichproben. Bei extremem Body-Mass-Index (starke Adipositas oder Untergewicht), ausgeprägter Hypertrophie (Kraftsportler), Dehydratation oder Lebererkrankungen weichen reale Blutwerte deutlich vom Modell ab.

Pharmakokinetik: Anflutung, Resorptionsgipfel & effektive Abbauzeit

In der Praxis darf die lineare Eliminationsgleichung nicht blind über die gesamte Zeit seit Trinkbeginn angewandt werden. Reale Blutalkoholkurven gliedern sich in zwei fundamentale Phasen:

1. Anflutung (Resorptionsphase)

Während des Konsums (t_Trink) und in der anschließenden Resorptionsverzögerung (Δt_Lag: ca. 30–60 Min., bei voller Mahlzeit bis 120 Min.) strömt kontinuierlich Alkohol aus dem Magen-Darm-Trakt ins Blut. Der Blutspiegel steigt an.

2. Resorptionsgipfel (c_max)

Der Spitzenwert c_max tritt erst bei t_Gipfel = t_Trink + Δt_Lag ein. Bei 2 h Trinken und normaler Mahlzeit (45 Min. Nachlauf) liegt der Gipfel erst ca. 2,75 h nach Trinkbeginn.

3. Effektive Elimination (Post-Peak)

Rechnerischer linearer Abbau unter die Spitze findet erst nach Erreichen des Gipfels statt: t_eff = t_gesamt − t_Gipfel. Bei 3 h Gesamtdauer beträgt die effektive Abbauzeit: 3,0 − 2,75 = 0,25 h (15 Minuten).

Die exakte Kinetik-Gleichung der Eliminationsphase:
c(t) = c_max − β₆₀ · max(0, t_gesamt − t_Gipfel)   mit   t_Gipfel = t_Trink + Δt_Lag

Beispiel: Ein Spitzenwert von 0,56 ‰ bei 3 h Gesamtdauer (2 h Trinken + 1 h nach Ende) führt nicht zu 0,56 − 3 · 0,15 = 0,11 ‰, sondern zu 0,56 − (0,15 · 0,25 h) ≈ 0,53 ‰, da die Person erst seit 15 Minuten den Resorptionsgipfel überschritten hat.

Rechtslage in Deutschland (StVG, StGB & FeV)

Gesetzliche Promillegrenzen & Strafen

In Deutschland unterscheidet der Gesetzgeber strikt zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen. Ein Überblick über Schwellenwerte, Bußgelder, Punkte in Flensburg und MPU-Vorgaben.

0,00 ‰

Null-Promille-Grenze für Fahranfänger & U21

Rechtsgrundlage: § 24c StVG
Strikte Null-Toleranz
Geltungsbereich:Fahrer in der zweijährigen Führerschein-Probezeit sowie alle Personen vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
Sanktionen:250 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, behördliche Anordnung eines Aufbauseminars (Kosten ca. 300–500 €).
Führerschein-Folgen:Automatische Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre.
0,30 ‰

Relative Fahruntüchtigkeit (bei Ausfallerscheinungen)

Rechtsgrundlage: § 316 StGB / § 315c StGB
Straftatbestand möglich
Voraussetzung:Bereits ab 0,3 ‰ liegt eine Straftat vor, wenn alkoholbedingte Fahrfehler (Schlangenlinien, Missachtung der Vorfahrt) oder ein Unfall auftreten.
Strafmaß:Geldstrafe (meist 1 Monatsgehalt) oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr (bei Gefährdung bis zu 5 Jahre), 3 Punkte in Flensburg.
Fahrerlaubnis:Sofortige Beschlagnahme des Führerscheins, gerichtlicher Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist (ca. 6 bis 12 Monate).
0,50 ‰

Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG – Gesetzliche Regelschwelle)

Rechtsgrundlage: § 24a Abs. 1 StVG (ab 0,25 mg/l AAK bzw. 0,50 ‰ BAK)
Regelsanktion Fahrverbot
1. Verstoß (Ersttat):500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot als Regelfolge.
2. Verstoß (Wiederholung):1.000 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot.
3. Verstoß & Wiederholung:1.500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot sowie behördliche MPU-Anordnung (§ 13 Nr. 2 Buchst. b FeV).
1,10 ‰

Absolute Fahruntüchtigkeit (Schwere Straftat)

Rechtsgrundlage: § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr)
Unwiderlegbare Unfähigkeit
Beweisführung:Kein gesonderter Nachweis von Ausfallerscheinungen nötig. Die Rechtsprechung unterstellt die Unfähigkeit zum sicheren Führen absolut und unwiderlegbar.
Strafen & Punkte:Geldstrafe (oft 40–60 Tagessätze) oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr (bei Gefährdung nach § 315c StGB bis zu 5 Jahre), 3 Punkte im Fahreignungsregister.
Fahrerlaubnis:Regelentzug der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht (§ 69 StGB) mit Verhängung einer Sperrfrist für die Neuerteilung (mind. 6 Monate).
1,60 ‰

Zwingende MPU-Anordnung vor Neuerteilung

Rechtsgrundlage: § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c FeV
Zwingende MPU-Pflicht
Toxikologische Bedeutung:Wer bei ≥ 1,60 ‰ noch fahrtüchtig wirkt oder ein Fahrzeug lenken kann, weist eine ungewöhnlich hohe Alkoholgewöhnung (Toleranzentwicklung) auf.
Gutachten & Abstinenz:Erfolgreiches Bestehen einer MPU. Ob und für welchen Zeitraum (z. B. 6 bis 15 Monate) Abstinenzbelege nach CTU-Kriterien erforderlich sind oder ein kontrolliertes Trinken genügt, hängt von der individuellen diagnostischen Begutachtung ab.
Wiederholung & Rechtsprechung:Bundesweit ist die MPU ab 1,60 ‰ zwingend. Bei Wiederholungstätern (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV) ist sie unabhängig von der Promillehöhe vorgeschrieben. Nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (u. a. Bayerischer VGH) kann bei Anhaltspunkten für Alkoholmissbrauch auch ab 1,10 ‰ eine MPU verlangt werden.
Sensorik & Forensische Messtechnik

Atemalkohol-Messtechnik vs. Labor-Blutprobe

Wie unterscheiden sich private Screening-Geräte, polizeiliche Vortests, stationäre Großgeräte und die gerichtsmedizinische Doppelbestimmung im Labor bezüglich Genauigkeit und Gerichtsverwertbarkeit?

Stufe 1

Private Screening-Geräte

Halbleiter- oder kompakte Brennstoffzellen-Tester für die persönliche Orientierung am Morgen danach.

Messprinzip:Halbleiter / Mini-Fuel-Cell
Toleranz:± 15–40 %
Kosten:ca. 25 – 150 €
Gerichtsverwertbar: Nein
Mundalkohol beachten: Mindestens 15–20 Minuten Wartezeit nach dem letzten Schluck erforderlich, sonst drohen extreme Messwertverzerrungen.
Stufe 2

Polizeiliche Vortester (Handheld)

Mobile elektrochemische Handgeräte (z. B. Dräger Alcotest 6820/7000) nach DIN EN 15964 bei Verkehrskontrollen.

Messprinzip:Brennstoffzelle (DIN EN 15964)
Toleranz:± 0,05 ‰
Kosten:ca. 800 – 1.500 €
Gerichtsverwertbar: Nur Vortest
Dient den Beamten ausschließlich zur Begründung eines Anfangsverdachts für Folgemaßnahmen.
Gerichtsverwertbar (§ 24a)
Stufe 3

Evidentielle Atemalkoholmessung

Stationäre Messgeräte (z. B. Dräger Alcotest 7110 Evidential / 9510 DE nach DIN VDE 0405) auf der Polizeiwache.

Messprinzip:IR + EC Doppelsensor
Toleranz:Eichamtlich überwacht
Dauer:20 Min. Kontrollzeit
Gerichtsverwertbar: Ja (§ 24a StVG)
Voll gerichtsverwertbar: Für Ordnungswidrigkeiten (§ 24a StVG bis 1,09 ‰) per BGHSt 46, 358 als Beweismittel anerkannt.
Stufe 4

Venöse Labor-Blutprobe

Gerichtsmedizinische Doppelbestimmung im akkreditierten Labor via Gaschromatographie (GC) und enzymatischer ADH-Methode.

Messprinzip:GC + ADH Doppelung
Toleranz:< 0,01 ‰
Dauer:1 – 3 Tage
Gerichtsverwertbar: Straf- & OWi-Verfahren
Zwingend vorgeschrieben bei Straftatverdacht (§§ 315c, 316 StGB) und bei verweigerter Atemprobe.
Orientierung für den Eigenbedarf: Restalkohol vermeiden

Elektrochemische Alkoholtester für den privaten Gebrauch

Restalkohol am folgenden Vormittag wird häufig unterschätzt. Für die private Eigenkontrolle empfehlen Fachleute handliche Tester mit elektrochemischer Brennstoffzelle (DIN EN 16280), da diese deutlich selektiver auf Ethanol reagieren als einfache Halbleiter.

✓ Elektrochemische Brennstoffzellen-Technologie✓ Auf Einhaltung der Norm DIN EN 16280 achten✓ Mindestens 15–20 Min. Wartezeit nach Trinkende einhalten
Elektrochemische Tester ansehen ** Suchlink / Partnerlink. Beim Kauf über diesen externen Link erhalten wir ggf. eine Vermittlungsprovision. Die Suchergebnisse umfassen verschiedene Modelle und Hersteller; prüfen Sie die Zertifizierung (z. B. DIN EN 16280) im jeweiligen Produktangebot.
WF
Fachredaktion widmarkformel.deWissenschaftliche Redaktion

Theoretische Modellierung nach Erik M. P. Widmark (1932), Watson et al. (1980) & geltenden Rechtsnormen

Fachliche Modellbildung
Unsere Fachredaktion analysiert biophysikalische und biochemische Modellkurven auf Basis toxikologischer Fachliteratur. Alle rechtlichen Schwellenwerte (§ 24a StVG, § 316 StGB) entsprechen den gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung deutscher Gerichte. Dieser Rechner ist ein theoretisches Modell und begründet keine individuelle Fahrtauglichkeit.
Wissens-Hub & Fachlexikon

Lexikon zu Promilleabbau, Widmark-Formel & Verkehrsrecht

Wichtige Fachbegriffe der forensischen Toxikologie, Rechtsmedizin und des deutschen Straßenverkehrsrechts verständlich und rechtssicher aufbereitet.

MedizinDIN EN 15964 / BGHSt

Blutalkoholkonzentration (BAK)

Menge an reinem Ethanol im Blutkreislauf, angegeben in Promille (g/kg).

Wissenschaft

Erik M. P. Widmark (1932)

Schwedischer Gerichtsmediziner und Begründer der modernen Alkoholforensik.

Wissenschaft

Watson-Formel (TBW)

Verfeinerte Berechnung des Gesamtkörperwassers (Total Body Water) für präzisere BAK-Werte.

Medizin

Resorptionsdefizit

Anteil des getrunkenen Alkohols, der nicht in den Blutkreislauf gelangt (10–30 %).

MedizinBGHSt 25, 246

Abbaugeschwindigkeit (β₆₀-Wert)

Stündliche Eliminationsrate von ca. 0,10 bis 0,20 ‰ durch die Leber.

Recht§ 316 StGB / § 315c StGB

Relative Fahruntüchtigkeit

Straftat ab 0,30 ‰ bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder Unfall.

Recht§ 24a Abs. 1 StVG

0,5-Promille-Grenze (Ordnungswidrigkeit)

Gesetzliche Regelschwelle mit mindestens 500 € Bußgeld und Fahrverbot.

Recht§ 316 StGB

Absolute Fahruntüchtigkeit

Unwiderlegbare Fahruntüchtigkeit ab 1,10 ‰ – zwingende Straftat.

Recht§ 13 FeV

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Begutachtung der Kraftfahreignung ab 1,60 ‰ (in Einzelfällen ab 1,10 ‰).

WissenschaftDIN EN 16280 / BGH

Atemalkohol vs. Blutalkohol (Verhältnis 1:2100)

Umrechnung zwischen mg/l Atemluft und ‰ Blutalkohol.

Wissenschaftliche & rechtliche FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Widmark-Formel

Fundierte Antworten zu Berechnungsverfahren, Resorptionskinetik, Alkoholabbau im Körper und geltenden Grenzwerten nach deutschem Verkehrsrecht.

Die Widmark-Formel lautet c = A / (p · r). Sie wurde 1932 vom schwedischen Chemiker und Gerichtsmediziner Erik Matteo Prochet Widmark an der Universität Lund entwickelt. Dabei steht c für die Blutalkoholkonzentration (BAK) in Promille (g/kg), A für die aufgenommene Alkoholmasse in Gramm, p für das Körpergewicht in Kilogramm und r für den Verteilungsfaktor (ca. 0,70 bei Männern und 0,60 bei Frauen). Sie ist bis heute die grundlegende Basis der Rechtsmedizin.

Reines Ethanol (reiner Alkohol) ist leichter als Wasser und besitzt bei Raumtemperatur (20 °C) eine spezifische Dichte von ca. 0,789 g/cm³. In der Praxis und Forensik wird dieser Wert auf 0,8 g/ml gerundet. Die Formel zur Ermittlung der reinen Alkoholmasse lautet daher: Alkohol in Gramm = Getränkevolumen in Millilitern × (Vol.-% / 100) × 0,8.

Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Rund 95 % des Alkohols werden enzymatisch über das Enzym Alkoholdehydrogenase (ADH) und das mikrosomale ethanoloxidierende System (MEOS) in der Leber oxidiert. Dieser Prozess läuft biochemisch mit einer konstanten Rate von ca. 0,10 bis 0,20 Promille pro Stunde ab (Kinetik 0. Ordnung). Weder Koffein, Kaltwasserduschen, Energydrinks noch Schlaf können die Leberenzyme beschleunigen. Kaffee verringert allenfalls die subjektive Müdigkeit, nicht aber die Blutalkoholkonzentration!