Widmark-Formel & Promillerechner:
Blutalkoholkonzentration (BAK) modellhaft berechnen
Ermitteln Sie Ihre theoretische Blutalkoholkonzentration und den modellhaften Abbauverlauf wissenschaftlich fundiert. Berechnung nach der klassischen Widmark-Formel (1932) sowie der verfeinerten Watson-Formel (1980) (Gesamtkörperwasser) unter Berücksichtigung von Resorptionsdefizit und individueller Abbaurate.
Die Widmark-Formel berechnet die theoretische maximale Blutalkoholkonzentration (BAK in ‰) nach der Gleichung c = A / (p · r). Dabei ist A die aufgenommene reine Alkoholmasse in Gramm, p das Körpergewicht in Kilogramm und r der Reduktionsfaktor (Männer ca. 0,70; Frauen ca. 0,60). Der biologische Abbauwert (β₆₀) liegt durchschnittlich bei ca. 0,10 bis 0,20 ‰ pro Stunde.
c = A / (p · r)Modellrechnung. Die individuelle Blutalkoholkonzentration unterliegt biologischen Schwankungen. Dieser Rechner begründet keine Fahrtauglichkeit.
Blutalkohol & Abbauverlauf kalkulieren
Geben Sie Ihre physiologischen Daten, konsumierte Getränke sowie Trinkdauer und verstrichene Zeit ein. Das Modell berechnet die theoretische Maximal-BAK und simuliert den hypothetischen Abbauverlauf.
Körperliche Kenndaten
Konsumierte Getränke
Zeitraum & Abbaugeschwindigkeit
Ab 0,50 ‰ (bzw. 0,25 mg/l AAK) liegt bei Kraftfahrzeugen eine Ordnungswidrigkeit vor (Regelsanktion ab 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot).
Die Elimination folgt einer linearen Kinetik 0. Ordnung (0.15 ‰/h), setzt rechnerisch jedoch erst nach Erreichen des Resorptionsgipfels (2.75 h nach Trinkbeginn) ein. Vor dem Gipfel überwiegt die Resorption. Countdown-Angaben zur Fahrtüchtigkeit sind wissenschaftlich und rechtlich unhaltbar.
Modellrechnung. Die tatsächliche Höhe hängt vom individuellen Nutzungsverhalten, Mageninhalt, individueller Enzymausstattung (ADH/ALDH) und weiteren biologischen Faktoren ab. Dieser Rechner ersetzt keine forensische Blutuntersuchung und begründet keine Fahrtauglichkeit.
Hypothetischer Modellverlauf (Orientierende Simulation)
Resorptionsgipfel c_max nach 2.75 h • Effektive lineare Abbauzeit: 0.25 h (seit Gipfel) • Abbaurate β₆₀: 0.15 ‰/h
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<p style="font-size:12px;color:#64748b;margin-top:8px;">Bereitgestellt von <a href="https://www.widmarkformel.de" target="_blank" rel="noopener" style="color:#b45309;text-decoration:underline;font-weight:bold;">widmarkformel.de</a></p>Wissenschaftliche Herleitung & Formelaufbau
Die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration (BAK) basiert auf den grundlegenden Arbeiten des schwedischen Chemikers Erik M. P. Widmark (1932) sowie den modernen Verfeinerungen nach Watson et al. (1980).
Klassische Widmark-Formel
Erik Matteo Prochet Widmark veröffentlichte 1932 an der Universität Lund die Standardformel c = A / (p · r). Sie bildete die weltweite Grundlage für Gerichtsmedizin und Verkehrssicherheit.
Dichte des Ethanols (ρ)
Alkohol ist leichter als Wasser: Reines Ethanol besitzt bei Raumtemperatur eine Dichte von ca. 0,8 g/cm³ (0,789 g/ml). Daher entsprechen 500 ml 5 %iges Bier genau 20 Gramm reinem Alkohol.
Watson-Formel (1980)
P. E. Watson ersetzte den starren Reduktionsfaktor durch das reale Gesamtkörperwasser (Total Body Water), welches Alter, Größe und Gewicht einbezieht, da Fettgewebe kaum wasserlöslich ist.
Die Variablen der Widmark-Formel im Detail
Um eine Blutalkoholkonzentration präzise zu ermitteln, werden vier biophysikalische Parameter miteinander verknüpft:
Berechnung: A = V (ml) · (Vol.-% / 100) · 0,8 g/ml. Beispiel: 200 ml Wein mit 12 Vol.-% = 200 · 0,12 · 0,8 = 19,2 g Ethanol.
Das Körpergewicht in Kilogramm bestimmt das grundlegende Lösungsvolumen. Da Alkohol hydrophil (wasserlöslich) und lipophob (fettunlöslich) ist, verteilt er sich primär in der wässrigen Körpermasse.
Gibt den Anteil des Körpergewichts an, in dem sich der Alkohol verteilt. Männer besitzen im Schnitt ca. 60–70 % Wasseranteil (r ≈ 0,70), Frauen wegen eines höheren Fettgewebeanteils ca. 55–60 % (r ≈ 0,60).
Der menschliche Körper eliminiert Alkohol weitgehend linear (Kinetik 0. Ordnung) mit durchschnittlich 0,10 bis 0,20 ‰ pro Stunde. In der Rechtsmedizin wird zugunsten des Beschuldigten meist mit 0,10 ‰/h gerechnet.
Das Resorptionsdefizit (10 % bis 30 %)
Nicht das gesamte getrunkene Ethanol erreicht die Blutbahn. Ein messbarer Anteil wird bereits in der Magenschleimhaut und beim ersten Leberdurchlauf (First-Pass-Effekt) abgebaut oder unresorbiert ausgeschieden.Wichtig: Die Prozentwerte (10 %, 20 %, 30 %) sind empirische Schätzkorridore für Populationen, keine unveränderlichen individuellen Naturkonstanten.
- Nüchterner Magen: ca. 10 % Defizit (rasche Magenpassage in das Duodenum).
- Normale Mischkost: ca. 20 % Defizit (forensische Standardannahme).
- Fett- / proteinreiche Nahrung: bis zu 30 % Defizit (verzögerte Magenentleerung).
Watson-Formel & Anwendungsgrenzen
TBW_m = 2,447 - 0,09516·Alter + 0,1074·Größe(cm) + 0,3362·Gewicht(kg)
TBW_w = -2,097 + 0,1069·Größe(cm) + 0,2466·Gewicht(kg)
r = TBW / (0,8 · Gewicht) [0,8 = Wasseranteil im Blut]Pharmakokinetik: Anflutung, Resorptionsgipfel & effektive Abbauzeit
In der Praxis darf die lineare Eliminationsgleichung nicht blind über die gesamte Zeit seit Trinkbeginn angewandt werden. Reale Blutalkoholkurven gliedern sich in zwei fundamentale Phasen:
Während des Konsums (t_Trink) und in der anschließenden Resorptionsverzögerung (Δt_Lag: ca. 30–60 Min., bei voller Mahlzeit bis 120 Min.) strömt kontinuierlich Alkohol aus dem Magen-Darm-Trakt ins Blut. Der Blutspiegel steigt an.
Der Spitzenwert c_max tritt erst bei t_Gipfel = t_Trink + Δt_Lag ein. Bei 2 h Trinken und normaler Mahlzeit (45 Min. Nachlauf) liegt der Gipfel erst ca. 2,75 h nach Trinkbeginn.
Rechnerischer linearer Abbau unter die Spitze findet erst nach Erreichen des Gipfels statt: t_eff = t_gesamt − t_Gipfel. Bei 3 h Gesamtdauer beträgt die effektive Abbauzeit: 3,0 − 2,75 = 0,25 h (15 Minuten).
Beispiel: Ein Spitzenwert von 0,56 ‰ bei 3 h Gesamtdauer (2 h Trinken + 1 h nach Ende) führt nicht zu 0,56 − 3 · 0,15 = 0,11 ‰, sondern zu 0,56 − (0,15 · 0,25 h) ≈ 0,53 ‰, da die Person erst seit 15 Minuten den Resorptionsgipfel überschritten hat.
Gesetzliche Promillegrenzen & Strafen
In Deutschland unterscheidet der Gesetzgeber strikt zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen. Ein Überblick über Schwellenwerte, Bußgelder, Punkte in Flensburg und MPU-Vorgaben.
Null-Promille-Grenze für Fahranfänger & U21
Rechtsgrundlage: § 24c StVGRelative Fahruntüchtigkeit (bei Ausfallerscheinungen)
Rechtsgrundlage: § 316 StGB / § 315c StGBOrdnungswidrigkeit (§ 24a StVG – Gesetzliche Regelschwelle)
Rechtsgrundlage: § 24a Abs. 1 StVG (ab 0,25 mg/l AAK bzw. 0,50 ‰ BAK)Absolute Fahruntüchtigkeit (Schwere Straftat)
Rechtsgrundlage: § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr)Zwingende MPU-Anordnung vor Neuerteilung
Rechtsgrundlage: § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c FeVAtemalkohol-Messtechnik vs. Labor-Blutprobe
Wie unterscheiden sich private Screening-Geräte, polizeiliche Vortests, stationäre Großgeräte und die gerichtsmedizinische Doppelbestimmung im Labor bezüglich Genauigkeit und Gerichtsverwertbarkeit?
Private Screening-Geräte
Halbleiter- oder kompakte Brennstoffzellen-Tester für die persönliche Orientierung am Morgen danach.
Polizeiliche Vortester (Handheld)
Mobile elektrochemische Handgeräte (z. B. Dräger Alcotest 6820/7000) nach DIN EN 15964 bei Verkehrskontrollen.
Evidentielle Atemalkoholmessung
Stationäre Messgeräte (z. B. Dräger Alcotest 7110 Evidential / 9510 DE nach DIN VDE 0405) auf der Polizeiwache.
Venöse Labor-Blutprobe
Gerichtsmedizinische Doppelbestimmung im akkreditierten Labor via Gaschromatographie (GC) und enzymatischer ADH-Methode.
Elektrochemische Alkoholtester für den privaten Gebrauch
Restalkohol am folgenden Vormittag wird häufig unterschätzt. Für die private Eigenkontrolle empfehlen Fachleute handliche Tester mit elektrochemischer Brennstoffzelle (DIN EN 16280), da diese deutlich selektiver auf Ethanol reagieren als einfache Halbleiter.
Theoretische Modellierung nach Erik M. P. Widmark (1932), Watson et al. (1980) & geltenden Rechtsnormen
Lexikon zu Promilleabbau, Widmark-Formel & Verkehrsrecht
Wichtige Fachbegriffe der forensischen Toxikologie, Rechtsmedizin und des deutschen Straßenverkehrsrechts verständlich und rechtssicher aufbereitet.
Blutalkoholkonzentration (BAK)
Menge an reinem Ethanol im Blutkreislauf, angegeben in Promille (g/kg).
Erik M. P. Widmark (1932)
Schwedischer Gerichtsmediziner und Begründer der modernen Alkoholforensik.
Watson-Formel (TBW)
Verfeinerte Berechnung des Gesamtkörperwassers (Total Body Water) für präzisere BAK-Werte.
Resorptionsdefizit
Anteil des getrunkenen Alkohols, der nicht in den Blutkreislauf gelangt (10–30 %).
Abbaugeschwindigkeit (β₆₀-Wert)
Stündliche Eliminationsrate von ca. 0,10 bis 0,20 ‰ durch die Leber.
Relative Fahruntüchtigkeit
Straftat ab 0,30 ‰ bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder Unfall.
0,5-Promille-Grenze (Ordnungswidrigkeit)
Gesetzliche Regelschwelle mit mindestens 500 € Bußgeld und Fahrverbot.
Absolute Fahruntüchtigkeit
Unwiderlegbare Fahruntüchtigkeit ab 1,10 ‰ – zwingende Straftat.
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Begutachtung der Kraftfahreignung ab 1,60 ‰ (in Einzelfällen ab 1,10 ‰).
Atemalkohol vs. Blutalkohol (Verhältnis 1:2100)
Umrechnung zwischen mg/l Atemluft und ‰ Blutalkohol.
Häufig gestellte Fragen zur Widmark-Formel
Fundierte Antworten zu Berechnungsverfahren, Resorptionskinetik, Alkoholabbau im Körper und geltenden Grenzwerten nach deutschem Verkehrsrecht.
Die Widmark-Formel lautet c = A / (p · r). Sie wurde 1932 vom schwedischen Chemiker und Gerichtsmediziner Erik Matteo Prochet Widmark an der Universität Lund entwickelt. Dabei steht c für die Blutalkoholkonzentration (BAK) in Promille (g/kg), A für die aufgenommene Alkoholmasse in Gramm, p für das Körpergewicht in Kilogramm und r für den Verteilungsfaktor (ca. 0,70 bei Männern und 0,60 bei Frauen). Sie ist bis heute die grundlegende Basis der Rechtsmedizin.
Reines Ethanol (reiner Alkohol) ist leichter als Wasser und besitzt bei Raumtemperatur (20 °C) eine spezifische Dichte von ca. 0,789 g/cm³. In der Praxis und Forensik wird dieser Wert auf 0,8 g/ml gerundet. Die Formel zur Ermittlung der reinen Alkoholmasse lautet daher: Alkohol in Gramm = Getränkevolumen in Millilitern × (Vol.-% / 100) × 0,8.
Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Rund 95 % des Alkohols werden enzymatisch über das Enzym Alkoholdehydrogenase (ADH) und das mikrosomale ethanoloxidierende System (MEOS) in der Leber oxidiert. Dieser Prozess läuft biochemisch mit einer konstanten Rate von ca. 0,10 bis 0,20 Promille pro Stunde ab (Kinetik 0. Ordnung). Weder Koffein, Kaltwasserduschen, Energydrinks noch Schlaf können die Leberenzyme beschleunigen. Kaffee verringert allenfalls die subjektive Müdigkeit, nicht aber die Blutalkoholkonzentration!